Krankenbeförderung:
YOUR-TAXI Wolfhagen ist Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen und rechnet direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sofern Sie eine genehmigte Fahrtkostenübernahme Ihrer Krankenkasse vorliegen haben.
Sie müssen lediglich den Eigenanteil in Höhe von 10% des Fahrpreises (mindestens 5,00 €, maximal 10,00 € pro Fahrstrecke) tragen, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Die Zuzahlungspflicht gilt auch für die Fahrkosten von Kindern und Jugendlichen.
Hinweis:
Die Auswirkungen der Gesundheitsreform führen dazu, dass seit 2004 vermehrt Krankenbeförderungen (Patientenbeförderungen) mit Taxen von den Krankenkassen abgelehnt werden.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung werden grundsätzlich nicht mehr von der Krankenkasse übernommen!!!
Wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, kann die Krankenkasse in besonderen Fällen
ausnahmsweise eine Genehmigung erteilen und die Fahrkosten übernehmen.
Dazu muss vorab eine Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden (in der Regel ist dies telefonisch möglich).
Bei Fahrten zur Strahlen- und Chemotherapie oder zur Dialyse muss die Krankenkasse die Fahrten genehmigen, da es sich hierbei um eine gesetzliche Pflichtleistung
handelt.
Auch wenn eine Schwerbehinderung in Verbindung mit einer außergewöhnlichen Gehbehindrung zugrunde liegt, sowie ein Pflegegrad 3 oder höher kann die Krankenkasse Fahrten zur ambulanten Behandlung genehmigen.
Unser Angebot umfasst alle Formen der unqualifizierten Krankenbeförderung, sowohl PKW (Sitzendfahrten) als auch Rollstuhl.
Unter unqualifizierter Krankenbeförderung versteht man die Beförderung von Kranken, die während der Fahrt keine medizinische Behandlung/Betreuung benötigen - jedoch keine Notfallmedizin.
Wichtiger Hinweis:
Wir führen ausschließlich die planbare Krankenbeförderung durch.
Bei medizinischen Notfällen, wählen sie bitte den Notruf 112
Im einzelnen führen wir folgende Krankenbeförderungen durch!
Fahrten zur:
- Stationäre Krankenhauseinweisung sowie -Entlassung
- Strahlentherapie
- Chemobehandlung
- Dialysebehandlung
- Physiotherapie
- Fahrten in eine REHA-/KUR-Einrichtung
- Fahrten zum Facharzt
- Fahrten zur Kurzzeitpflege/Tagespflege (sitzend, im Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend)
- Verlegungsfahrten sitzend im Rollstuhl
- Alle Transporte finden ohne medizinische Betreuung statt !!!
Wichtig:
Fahrten im Rollstuhl müssen mindestens
24 Stunden vorher angemeldet werden, um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können!!!
Rollstuhltransport
Sie sind Rollstuhlfahrer und möchten ein "TAXI"?
Kein Problem, Sie bestellen Ihr Rollstuhl-TAXI, wir kommen pünktlich und zuverlässig.
In dieses Fahrzeug hat auch ein Elektro-Scooter Platz. Selbstverständlich holt Ihr Fahrer Sie aus Ihrer Wohnung etc. ab und bringt Sie in ihrem Rollstuhl sitzend sicher ans Ziel. Durch spezielle Sicherungssysteme (Retraktoren, Becken- und Schultergurt) im Fahrzeug wird der Rollstuhl und Patient befestigt, so dass Sie während der Fahrt in Ihrem Rollstuhl sitzen bleiben können.
Sollten Sie die Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrem Arzt bekommen haben und erfüllen die Vorraussetzungen einer Zuzahlungsbefreiung, so rechnen wir die Fahrkosten direkt mit der Krankenkasse ab.
Übrigens:
Die Abrechnung der Fahrkosten erfolgt monatlich direkt mit der Krankenkasse. Privat Versicherte bekommen die Rechnung nach Hause und zahlen erst dann, wenn die Krankenkasse Ihnen das Geld überwiesen
hat.
Telefon: (0 56 92) 99 73 73 0
YOUR-TAXI Wolfhagen
"...ein Ruf, ein Ton, wir kommen schon!"
24h/365Tage-Tel:. 0 15
11 – 8 40 20 28
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